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    Die nachfolgende Einwilligungserklärung wurde von den Verfassern auf Basis der aktuell verfügbaren Literatur erstellt. Sie dient als erstes Muster. Es wird darauf hingewiesen, dass viele Fragestellungen noch nicht abschließend durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt wurden und auch noch keine Stellungnahmen der Landesdatenschutzbehörden vorliegen, weshalb zu einigen Punkten noch unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Es wird keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall gesondert zu prüfen ist und dieses Muster keine individuelle Rechtsberatung ersetzt.

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